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Cannabis Rezept – Voraussetzungen, Ablauf & Beantragung

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig und darf ausschließlich mit gültigem ärztlichem Rezept abgegeben werden. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 können Ärztinnen und Ärzte Cannabis als Therapieoption verordnen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Auf dieser Seite erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Ablauf einer Verschreibung funktioniert, welche Rolle das sogenannte BtM-Rezept spielt und welche Möglichkeiten es gibt, ein Cannabis Rezept zu beantragen.

Wer kann Cannabis auf Rezept erhalten?

Ein medizinisches Cannabis Rezept kann unter anderem dann ausgestellt werden, wenn:
  • eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt
  • andere Therapieformen nicht ausreichend wirksam waren
  • alternative Behandlungen nicht infrage kommen
  • eine begründete Aussicht auf positive Wirkung besteht
Die Entscheidung trifft immer eine Ärztin oder ein Arzt nach individueller Prüfung.
Typische Erkrankungen, bei denen Cannabis auf Rezept als Therapieoption in Betracht gezogen wird, sind:
  • Chronische Schmerzen
  • Multiple Sklerose
  • Spastiken
  • Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie
  • Bestimmte neurologische Erkrankungen
Es besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf eine Verordnung. Jede Therapieentscheidung erfolgt individuell.

Benötigt man ein BtM-Rezept für Cannabis?

Ja. Medizinisches Cannabis unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelrecht. Die Verschreibung erfolgt in der Regel auf einem sogenannten BtM-Rezept (Betäubungsmittelrezept). Dieses spezielle Rezeptformular ist fälschungssicher und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Wichtige Merkmale eines BtM-Rezepts:
  • Es ist nur 7 Tage gültig (inklusive Ausstellungsdatum).
  • Es muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
  • Änderungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Ohne gültiges BtM-Rezept darf medizinisches Cannabis nicht abgegeben werden.

Ablauf der Verschreibung – Schritt für Schritt

Der Weg zu einem medizinischen Cannabis Rezept folgt einem klar strukturierten Ablauf:
01

Ärztliche Beratung

Zunächst erfolgt eine ärztliche Untersuchung bzw. Beratung. Dabei werden Krankengeschichte (Anamnese), bisherige Therapien, aktuelle Beschwerden und mögliche Risiken sorgfältig geprüft.
02

Therapieentscheidung

Wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt medizinisches Cannabis als sinnvoll erachtet, wird die Therapie begründet dokumentiert.
03

Ausstellung des Rezepts

Das Cannabis Rezept wird als BtM-Rezept ausgestellt. Darauf sind unter anderem festgehalten: Sorte oder Wirkstoff, Dosierung und Abgabemenge.
04

Einreichung bei einer Apotheke

Das Rezept wird anschließend bei einer Apotheke eingereicht – auch regional, etwa im Raum Regensburg. Dort erfolgt die pharmazeutische Prüfung.

Cannabis Rezept online beantragen – ist das möglich?

Viele Patientinnen und Patienten suchen nach Möglichkeiten, ein Cannabis Rezept online zu beantragen. Grundsätzlich gilt: Ärztliche Beratungen dürfen in Deutschland auch per Telemedizin erfolgen, sofern die medizinischen Standards eingehalten werden.
Dabei können unter anderem Online-Fragebögen, Video-Sprechstunden und digitale Dokumentenübermittlung zum Einsatz kommen.
Entscheidend ist jedoch immer die individuelle ärztliche Prüfung. Auch bei einer Online-Beratung kann ein Rezept nur dann ausgestellt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein „Rezept ohne ärztliche Untersuchung“ ist in Deutschland nicht zulässig.
Auch wir arbeiten mit meheren Telemedizinern zusammen. Unter folgendem Link kannst du dir Cannabis von einem unserer Telemediziner verschreiben lassen.
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Welche Ärzte dürfen EIN Cannabis REZEPT verschreiben?

Grundsätzlich darf jede approbierte Ärztin oder jeder approbierte Arzt medizinisches Cannabis verschreiben – mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten.
In der Praxis erfolgt die Verordnung häufig durch:
  • Hausärzte
  • Schmerztherapeuten
  • Neurologen
  • Onkologen
  • Palliativmediziner
Ohne gültiges BtM-Rezept darf medizinisches Cannabis nicht abgegeben werden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kosten für medizinisches Cannabis können unter bestimmten Voraussetzungen von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden. Bei gesetzlich Versicherten ist in vielen Fällen vor Therapiebeginn ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich.
Die Krankenkasse prüft:
  • medizinische Notwendigkeit
  • bisherige Therapieversuche
  • ärztliche Begründung
Private Krankenversicherungen handhaben dies individuell nach Tarif. Wird die Kostenübernahme nicht bewilligt, kann das Rezept auch als Selbstzahler eingelöst werden.

Wie lange ist ein Cannabis Rezept gültig?

Ein BtM-Rezept für medizinisches Cannabis ist nur 7 Tage gültig. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Wird das Rezept nicht innerhalb dieses Zeitraums eingelöst, verliert es seine Gültigkeit und es muss ein neues Rezept ausgestellt werden.

Cannabis Folgerezept

Wenn die Therapie fortgeführt wird, können Ärztinnen und Ärzte weitere BtM-Rezepte ausstellen.

Welche Formen von medizinischem Cannabis gibt es?

Die Kosten für medizinisches Cannabis können unter bestimmten Voraussetzungen von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden. Bei gesetzlich Versicherten ist in vielen Fällen vor Therapiebeginn ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich.
Ein Cannabis Rezept kann verschiedene Darreichungsformen umfassen:
  • Cannabisblüten
  • Extrakte
  • Dronabinol
  • Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis
Welche Form geeignet ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt individuell.
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Häufige Fragen zum Cannabis Rezept

Grundsätzlich kann jede approbierte Ärztin oder jeder approbierte Arzt medizinisches Cannabis verschreiben. Voraussetzung ist eine individuelle ärztliche Prüfung der medizinischen Situation. Die Entscheidung über eine Verordnung liegt ausschließlich beim Arzt.

Ja, über telemedizinische Anbieter ist eine digitale Beratung möglich. Nach Ausfüllen eines Fragebogens und ärztlicher Prüfung kann – sofern medizinisch angezeigt – ein Rezept ausgestellt werden. Die Entscheidung erfolgt immer individuell.

Die Gültigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Betäubungsmittel- oder E-Rezepte. In der Regel sollte das Rezept zeitnah eingelöst werden. Details klärt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer Genehmigung durch die Krankenkasse. Privatrezepte werden in der Regel selbst getragen. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Versicherung.

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